Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Clemens Rhomberg, Bruggerwiesen 16,6890 Lustenau (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „VReality360“) schließt seine Verträge und erbringt seine Leistungen, insbesondere die digitale Erstellung von „360-Grad-lnhalten“ sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen, ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen VReality360 und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese AGB gelten nur bei Geschäften mit Unternehmern gemäß § 1 KSchG.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
1.4. Ergänzend weist VReality360 ausdrücklich auf die seinen Leistungen gegebenenfalls zugrundeliegenden Lizenzbedingungen der Dienste Dritter hin, welche ebenso einen integrierenden Vertragsbestandteil darstellen. Im Konkreten sind dies die Dienste der Matterport lnc. (https:// matterport.com/legal) sowie der MPskin sns. (https://www.mpskin.com/de/terms-of-use/).
1.5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen vierzehn (14) Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Grundlage für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers an den Kunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch firmenmäßige Zeichnung des Kunden zustande.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung gemäß Angebot von VReality360. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
3.2. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Soweit für die vertragsgemäßen Ausführung der Leistung erforderlich, gewährt der Kunde VReality360 Zugang zu seinen und/oder ihm zuzurechnende Räumlichkeiten Dritter zum vereinbarten Termin.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde leistet daher Gewähr, dass er über alle Rechte an den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten, Gegenständen und Informationen (nachfolgend Materialien) verfügt, die zur Auftragsausführung und Rechtseinräumung erforderlich sind. Insbesondere garantiert der Kunde, dass von ihm bereitgestellte (digitale) Materialien wie Videos, Fotos, Pläne, Skizzen, Konzepte, Dokumente, Audiodateien etc. frei von Rechten Dritter sind und weder Schutzrechte noch Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder wettbewerbsrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen.
4.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten dergestalt hergerichtet und aufgeräumt sind, wie sie im Rahmen der Leistungserbringung fotografiert bzw. aufgenommen werden sollen. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere das Entfernen aller privaten und persönlichen bzw. personenbezogenen oder sensiblen Informationen und Gegenstände. Gleiches gilt für rassistische, diskriminierende, pornographische, den Jugendschutz gefährdende, politisch extreme oder sonst gesetzwidrige oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Darstellungen, Informationen und Gegenstände. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein keine Bildbereiche geschwärzt oder ausgeblendet werden können.
4.4. Zeitliche Verzögerungen, bedingt durch notwendige Aufräumarbeiten in den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten/Bereichen, werden zum regulären Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.5. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden entstehen, und insbesondere auch für den dem Auftragnehmer dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern der Auftragnehmer aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Kunden seine Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist der Auftragnehmer unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Kunden, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird der Auftragnehmer von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Kunden beigestellten Materialien, Informationen, Leistungen oder Räumlichkeiten in Anspruch genommen, so hat der Kunde VReality360 zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
5. Abnahme und Gewährleistungen
5.1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen nach Erhalt zu prüfen und entsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von zehn (10) Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder bereits veröffentlicht wird. Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben.
5.2. Ein Mangel liegt vor, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder stark beeinträchtigt. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass „360-Grad-lnhalte“ – technisch bedingt – geringfügige Unregelmäßigkeiten (zB Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen können. Diese stellen geringfügige Mängel dar und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5.3. Dem Kunden steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von VReality360 zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
5.4. Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungsregress sind auf sechs (6) Monate beschränkt.
6. Nutzungsrechte
6.1. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen VReality360 bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält das Recht, die vom Auftragnehmer erstellten „360-Grad-Inhalte“ nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit dem Auftragnehmer vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Kunden. Diese Nutzung umfasst ferner das Recht zur Veröffentlichung auf der Website des Kunden einschließlich der von ihm betriebenen Social Media Kanälen.
6.2. Der Kunde ist in Kenntnis, dass die Leistungen des Auftragnehmers auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Kunde hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke des Auftragnehmers sind, einzuhalten.
6.3. VReality360 ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, seine Leistungen (insbesondere die „360-Grad-lnhalte“) im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Recht umfasst insbesondere die Nutzung von Daten wie Namen und Logo des Kunden, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu verwenden, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zustehen würde.
6.4. Die Einräumung von Nutzungsrechten, insbesondere das Recht zur Weitergabe und zur Sublizenzierung (ausgenommen die Social Media Kanäle des Kunden) an Dritte durch den Kunden bedarf der Zustimmung von VReality360, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.
7. Vertragsdauer, Kündigung
7.1. Die Vertragsdauer für „360-Grad-Inhalte“ beträgt zwölf (12) Monate (Mindestvertragsdauer) ab Leistungsbeginn, und ist ansonsten zeitlich unbefristet. Sollte der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich (Brief oder E-Mail) gekündigt werden, verlängert er sich automatisch jeweils um weitere zwölf (12) Monate.
7.2. Bei jenen Produkten, die von dieser Regelung ausgenommen sind, ist dies gesondert vermerkt.
7.3. Hosting: Die Jahresgebühr für das Hosting der „360-Grad-Inhalte“ wird nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gemäß aktueller Preisliste verrechnet und ist im Voraus zu bezahlen.
8. Vergütung
8.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
8.2. Kostenvoranschläge VReality360 sind unverbindlich. Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat VReality360 den Kunden auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer (1) Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
8.3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
8.4. Für die vereinbarten Preise (Forderung zzgl. Nebenforderung) wird ausdrücklich eine Wertsicherung vereinbart. Als Basis zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für die Berechnung der Wertsicherung gilt der im Monat des Vertragsbeginns veröffentlichte Jahresdurchschnittsindex. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Die Berechnung der Wertsicherung erfolgt jährlich.
9. Zahlung, Zahlungsverzug, Rücktritt
9.1. Die Rechnungen von VReality360 sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen vierzehn (14) Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
9.2. Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt einer elektronischen Rechnung per E-Mail einverstanden.
9.3. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Auftragnehmers an den von ihm erstellten Endprodukt samt aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.
9.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von VReality360 aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Kunden ist ausgeschlossen.
9.5. Im Falle des Zahlungsverzugs ist VReality360 berechtigt, die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände (lnkassospesen und sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten) zu tragen.
9.6. Nach erfolgloser Mahnung des Kunden unter Setzung einer zumindest 14-tägigen Nachfrist kann VReality360 sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen (zB Sperre des Zugangs). Nach fruchtlosem Verstreichen von weiteren sieben (7) Tagen ist VReality360 berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten.
10. Haftung
10.1. VReality360 haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Kunden sind im Fall leichter Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden verfallen in sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Kunden ist ausgeschlossen.
10.2. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von VReality360 ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Kunden zu beweisen.
10.3. Im Übrigen haftet VReality360 nicht für Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder Störungen bei Matterport Inc..
11. Dienste Dritter
11.1. Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach deren AGB.
11.2. Für die Erstellung sowie das Hosting der „360-Grad Inhalte“ werden die Dienste des technologischen Partners Matterport lnc., USA und MPskin snc, Eppan, Italien in Anspruch genommen.
11.3. Die AGB der Matterport lnc. sind über den folgenden Link einsehbar: https://matterport.com/legal/ terms-of-service/ sowie für das Hosting https://matterport.com/legal/cloud-subscription- agreement-aug2021 , deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung der „360-Grad-Inhalte“ zu beachten und einzuhalten sind.
11.4. Die AGB der MPSkin sind über den folgenden Link einsehbar: https://www.mpskin.com/de/terms- of-use/ deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung der „360-Grad- Inhalte“ zu beachten und einzuhalten sind.
11.5. Der Kunde stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ansprüchen wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste Dritter einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.
12. Datenschutz
Soweit überhaupt personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer zum Zweck der Vertragserfüllung auf der (Rechts)-Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses, gesetzlicher Vorschriften und erforderlichenfalls aufgrund der Einwilligung des Kunden. Eine Weiterverarbeitung der Daten durch den Auftragnehmer zu anderen Zwecken findet nicht statt, ausgenommen die zur Vertragserfüllung und -abwicklung notwendige Weitergabe an Empfänger wie Banken, Steuerberater oder Hostprovider. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung https://www.vreality360.at/datenschutzerklaerung/ sowie jener der Diensteanbieter: https://matterport.com/privacy-policy und https://www.mpskin.com/privacy/.
13. Geheimhaltung
13.1. VReality360 verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrages zu verwenden.
13.2. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die vom Kunden übermittelten Informationen nicht als vertraulich.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14.2. Erfüllungsort ist der Sitz von VReality360.
14.3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen VReality360 und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von VReality360 vereinbart. Der Auftragnehmer ist ebenso zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Lustenau, im Januar 2022
Zuletzt geändert am 28.01.2022 AGB Clemens Rhomberg_V2_20220126 Seite 5/5